♦ Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes Absatz 1 Nummer 5 in Verbindung mit § 1 für Hunde und Katzen und Absatz 1 Nummer 3 und 8a in Verbindung mit § 1 für eine tierheimähnliche Einrichtung und Hunde/Katzenpension ♦ erteilt durch das zuständige Veterinäramt des Ennepe-Ruhr-Kreises ♦