Zwingend erforderlich für die Einreise aus einem der EU- Mitgliedsstaaten nach Deutschland ist ein gültiger EU-Heimtierausweis, der von einem autorisierten Tierarzt oder einer entsprechenden Behörde im Ausland ausgestellt wird. Außerdem müssen Hunde und Katzen mit einem Microchip gekennzeichnet sein, dessen Nummer im Heimtierausweis eingetragen ist. Vorgeschrieben ist ferner eine gültige Tollwutimpfung, die mit Unterschrift und Stempel des Tierarztes im EU-Heimtierausweis verzeichnet ist. Eine Erstimpfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen, um wirksam und somit gültig zu sein. Auch Hunde- und Katzenwelpen benötigen eine gültige Tollwutimpfung. Bei einem Mindest-Impfalter von 12 Wochen plus Wirkzeit der Tollwutimpfung von weiteren 3 Wochen bedeutet das, dass Welpen unter 15 Wochen nicht nach Deutschland einreisen dürfen. Für die Einreise von Hunden und Katzen aus so genannten Drittländern gelten gesonderte Regelungen, die für uns nicht relevant sind, da unsere Tiere aus einem EU-Land kommen.
Des Weiteren gilt das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland >Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz< § 2 Einfuhr- und Verbringungsverbot: (1) 1. Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden dürfen nicht in das Inland eingeführt oder verbracht werden. 2. Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, für die nach den Vorschriften des Landes, in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird, dürfen aus dem Ausland nicht in dieses Land eingeführt oder verbracht werden.
Alle grenzüberschreitenden Transporte innerhalb der EU müssen beim TRACES (Trade Control and Expert System) angemeldet werden. Jeder der berechtigt ist, Tiere aus dem Ausland nach Deutschland einzuführen, hat eine eigene TRACES-Nummer, die vom zuständigen Veterinäramt vergeben wird. Der Transport muss von der zuständigen Stelle im Herkunftsland über das EDV-Verfahren der EU "Traces" an die Veterinärbehörde des Bestimmungsortes gemeldet werden. Jeder Transport wird also von den Veterinärämtern im In- und Ausland überprüft und überwacht, damit immer nachvollzogen werden kann, wann welcher Hund wie und wo nach Deutschland einreist und wie lange der Transport dauert. Für eventuelle Kontrollen, muss die Gesundheitsbescheinigung (Traces-Meldung) den Transport den gesamten Transportweg begleiten und wird anschließend mit übergeben. Zur Anmeldung beim TRACES wird jeder Hund maximal 24 Stunden vor Abfahrt vom einem Amtsveterinär untersucht und die Reisetauglichkeit festgestellt.