Der Sachkundenachweis für Hundehalter ist ein Befähigungsnachweis, bei dem grundlegende theoretische Kenntnisse über Hunde und deren Haltung vorhanden sein müssen. Sachkundenachweise können sich in Inhalt, Umfang und anschließender Geltung unterscheiden. Die Prüfung wird von anerkannten Sachverständigen, Tierärzten oder Hundetrainern abgenommen. Je nach Hundegesetz kann der Sachkundenachweis Voraussetzung für die Erlaubnis zur Hundehaltung oder zum Halten bestimmter Rassen sein. In Deutschland gibt es verschiedene Sachkundenachweise für Hundehalter, die jeweils für verschiedene Zwecke Gültigkeit haben. Für gesetzlich geforderte Sachkundenachweise sind die Rahmenbedingungen in den jeweiligen Hundegesetzen festgelegt. Da es keine bundeseinheitliche Regelung gibt, sind Nachweise für Halter von Listenhunden oder aller Hundehalter in den jeweiligen Landesgesetzen und -verordnungen vorgeschrieben. Diese unterscheiden sich sowohl inhaltlich, als auch in den sich daraus ergebenden Rechten und Konsequenzen für Hundehalter und Hund.